Schaffendes Stelle 2024 findet nicht statt.
Die Messe ist abgesagt

08. bis 09. Juni 2024: Schaffendes Stelle
Die Familienmesse mit Sommerfest

Mehr als 80 Messe-Stände stehen bereit.

Präsentieren Sie Ihr Angebot und Ihre Dienstleistung auf der 26. Ausgabe von ›Schaffendes Stelle‹!
Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.

– Buchen Sie gleich Ihren Messe-Pavillon –
Standwünsche werden in der Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Aussteller müssen Ihren Firmen- oder Wohnsitz in Stelle haben.

 

Informationen für Aussteller mit politischem Hintergrund:
Am Messe-Sonntag, den 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Aus diesem Grund gilt rund um Wahllokale eine Bannmeile, in der jede Art von politischer Werbung untersagt ist. Bitte sorgen Sie dafür, dass auf den An- u. Abfahrtswegen rund um das Messegelände in einem Radius von 200 Metern keine Wahlwerbung aufgestellt bzw. durchgeführt wird, da sich das nächstgelegene Wahllokal in der dem Messegelände gegenüberliegenden Grundschule am Büllerberg befindet.

Innerhalb der Messehalle und auf dem Festgelände gilt diese Einschränkung nicht.

Aktuelle Standbelegung Mehrzweckhalle:

Aktuelle Standbelegung Außenbereich:

Vorläufiges Messe-Programm 2024

Donnerstag, 06. Juni 2024

ab 09.00 Uhr

Außengelände:
– Aufbau Festzelt
– Aufbau Bühne
– Aufbau Gastronomie (Holzbuden)

Mehrzweckhalle:

Freitag, 7. Juni 2024

ab 14.00 Uhr

Mehrzweckhalle und Außengelände: Aufbau und Ausstattung der Austeller-Stände

Samstag, 8. Juni 2024

11.00 Uhr

Eröffnung der Familienmesse mit Sommerfest
Begrüßung der Aussteller und Gäste 

Grußwort

14.00 Uhr

Programm folgt 

16.00 Uhr

Musik & Unterhaltung mit DJ Birne

18.00 Uhr

Für heute endet die Familienmesse –
morgen geht es weiter!

19.00 – 21.00 Uhr

Open-Air Live-Musik: Classic-Rock von Batteriefire
Bühne auf dem Freigelände.
Der Eintritt ist frei – Hutspende erbeten!

21.30 – 01.00 Uhr

Open-Air Live-Musik: CHEVY DEVILS
Bühne auf dem Freigelände.
Der Eintritt ist frei – Hutspende erbeten!

So., 9. Juni 2024

10.00 Uhr

Gottesdienst
Ökumenischer Gottesdienst

11.00 Uhr

Grußwort

11.00 Uhr

Beginn der Familienmesse mit Sommerfest

11.00 – 12.30 Uhr

Die Elbdeichbrummer
mit Frühschoppen,
Bühne auf dem Freigelände

13.00 – 15.00 Uhr

Musik & Unterhaltung mit DJ Birne
Bühne auf dem Freigelände

Diverse Programm-Einlagen
weitere Infos folgen

15.00 Uhr

Bekanntgabe der Tombola-Gewinner
Ausgabe der Hauptpreise.
Bühne auf dem Freigelände

17.00 Uhr

Ende der Familienmesse mit Sommerfest

17.00 Uhr

Messe-Résumé
der Aussteller

Sonntag, 9. Juni 2024

ab 17.00 Uhr

Beginn des Abbau der Messestände

Montag, 10. Juni 2024

ab 14.00 Uhr

Mehrzweckhalle: Abbau der Austeller-Stände

Mehrzweckhalle: Endreinigung

Außengelände: Abbau des Festzeltes

Außengelände: Abbau des Bühne

Außengelände: Abbau der Gastronomie
(Holzbuden)

Wichtige Informationen für Aussteller:

Standaufbau in der Halle Freitag, 7. Juni ab 14 Uhr

 

Der Gewerbeverein Stelle stellt einheitliche Aussteller-Pavillone zur Verfügung.

Größe der Messestände: 3 x 3 Meter
– Auch mehrere Pavillone buchbar –
(2 Pavillone = 6 x 3 Meter usw.)

– Es sind auch Stände im Außenbereich möglich –

Geschirr und Gläser werden gegen Gebühr gestellt – Spülmobil vorhanden
– Die Verwendung von Einweggeschirr ist nicht gestattet –

Der Aufbau bzw. die Ausstattung der Messestände erfolgt am Freitag, den 7. Juni 2024 ab 14 Uhr.  Alle Messestände müssen am Samstag, den 8. Juni 2024 bis 10.15 Uhr fertig eingerichtet und ausgestattet sein, damit alle Teilnehmer um 11 Uhr an der Messe-Eröffnung im Festzelt auf dem Außengelände teilnehmen können.

Der Abbau der Messestände am Sonntag erfolgt erst nach Messeschluss und kurzem Messe-Résumé ab 17 Uhr.

Was kostet mein Messestand?

(reduzierte Preise für Vereine & Kunsthandwerk)

Für Gewerbevereinsmitglieder

Mehrzweckhalle
Pavillon 3 x 3 Meter = 90,– Euro
zzgl. Pavillon-Miete: 20,– Euro
zzgl. Entsorgungspauschale: 10,– Euro

Gesamtbetrag: 120,– Euro

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Außengelände
Holzbude ca. 3 x 2 Meter  = 90,– Euro
zzgl. Holzbuden-Miete: 20,– Euro
zzgl. Entsorgungspauschale: 10,– Euro

Gesamtbetrag: 120,– Euro

Für Nichtmitglieder

Mehrzweckhalle
Pavillon 3 x 3 Meter = 135,– Euro
zzgl. Pavillon-Miete: 20,– Euro
zzgl. Entsorgungspauschale: 10,– Euro

Gesamtbetrag: 165,– Euro

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Außengelände
Holzbude ca. 3 x 2 Meter  = 135,– Euro
zzgl. Holzbuden-Miete: 20,– Euro
zzgl. Entsorgungspauschale: 10,– Euro

Gesamtbetrag: 165,– Euro

Für Vereine & Kunsthandwerk

Mehrzweckhalle
Pavillon 3 x 3 Meter: Sonderpreis 35,– Euro
inkl. Pavillon-Miete (20,– Euro)
zzgl. Entsorgungspauschale: 10,– Euro

Gesamtbetrag: 45,– Euro

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Außengelände
Holzbude 3 x 2 Meter : Sonderpreis 35,– Euro
inkl. Pavillon-Miete (20,– Euro)
zzgl. Entsorgungspauschale: 10,– Euro

Gesamtbetrag: 45,– Euro

Die Standgebühr wird nach Buchung im Lastschriftverfahren eingezogen.
Danach erhalten Sie umgehend Ihre Buchungsbestätigung.

Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung
1.1. Die Anmeldung zur Beteiligung erfolgt durch Ausfüllen und Absende der Stand-Anmeldung an den Gewerbeverein, womit der Aussteller den Gewerbeverein Stelle e.V. (Veranstalter) als seinen Vertragspartner anerkennt. Im Falle der elektronischen (Internet-Anmeldeformular) Übermittlung der Anmeldung ist die Anmeldung auch ohne Unterschrift gültig. Die Anmeldung wird dem Aussteller zeitnah durch den Veranstalter bestätigt.
1.2. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Teilnahmerichtlinien des Veranstalters und die Hausordnung des Veranstaltungsplatzes an. 

2. Wirtschaftlicher Träger, Organisator und Veranstalter 
Gewerbeverein Stelle e.V.
c/o Pusteblume
Deependahl 1
21435 Stelle
Vereinsregister 110297
Amtsgericht Lüneburg

3. Zulassung
3.1.Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung seitens des Kunden / Ausstellers zustande. Sollte es Gründe geben, die Anmeldung von Veranstalter-Seite abzulehnen, wird dies dem Anmelden innerhalb einer Woche nach Erhalt der Anmeldung schriftlich mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
3.2. Der Veranstalter kann vom Ausstellungsvertrag einseitig zurücktreten, wenn die Angaben des Ausstellers falsch waren oder Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr bestehen.
3.3. Die Ausstellung nicht gemeldeter oder nicht zugelassener Waren ist unzulässig.
3.4. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Ausschließlichkeit von Produkten oder Dienstleistungen einzelner Aussteller.

4. Namens- / Logoveröffentlichungen
4.1. Durch die schriftliche Zusage zur Teilnahme an der Messe erteilt der Aussteller dem Veranstalter die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens des Anmelders, sowie gegebenenfalls weiterer Daten und Speicherung auf einem Datenträger.
4.2. Dies beinhaltet auch eine Übermittlung der Aussteller-Daten mit Ansprechpartner an Medienpartner.
4.3. Der Veranstalter ist berechtigt, Logos von Ausstellern und Werbepartnern zu veröffentlichen (digital und/oder print), je nach gebuchter Leistung. Größe und Darstellung der Logos ist individuell und von der Gestaltung abhängig. Bei Logoabdrucken können auch weitere Werbe-, Medien- und Kooperationspartner auf den Medien erscheinen, sofern dies nicht in einer gesonderten Vereinbarung ausgeschlossen wurde. Die benötigten digitalen Druckdaten sowie Datenträger werden de, Gewerbeverein Stelle e.V. auf Kosten des Werbepartners rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Information zu Art und Form der benötigten digitalen Druckdaten erhält der Werbepartner vom Veranstalter. Wenn nicht anders im Auftrag vereinbart, wird die gesamte Buchungs- und Druckabwicklung vom Gewerbeverein Stelle e.V. übernommen.
4.4. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages unterliegen der Schriftform. Diese wird auch durch Faxschreiben oder E-Mail gewahrt.
4.5. Alle datenschutzrechtlichen Vorgaben sind erfüllt (siehe Datenschutzhinweis).

5. Standaufbau
5.1. Der Aussteller bucht mit der Anmeldung eine in den Ausschreibungsunterlagen definierte Ausstellungsfläche.
5.2. Aus organisatorischen Gründen können Stände von der Ausstellungsleitung auf einen anderen Platz verlegt werden. Hindernisse, bedingt durch die Beschaffenheit der Halle oder des Geländes, berechtigen nicht zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
5.3. Mit dem Aufbau kann bereits am Freitag, 7. Juni 2024 ab 14 Uhr ung begonnen werden.
Der Abbau erfolgt am Sonntag, 9. Juni 2024 ab 17 Uhr und am Montag, 10. Juni ab 14 Uhr.
5.4. Im Interesse aller teilnehmenden Aussteller und Besucher ist es untersagt, den Abbau (Abtransport von Messegut und Abbau von Ständen) vor Beendigung der Messe vorzunehmen.
5.5. Der Aussteller kann seinen vom Gewerbeverein gestellten Pavillon-Stand mit Rück- und Seitenwänden auszustatten. Das Ausstellen von Ausstellungsgütern über die normale Standhöhe (2,10 m) hinaus muss der Ausstellungsleitung vor dem Aufbau bekannt gemacht und von ihr genehmigt werden.
5.6. Alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke müssen feuerhemmend imprägniert sein. Der Nachweis hierfür muss vom Aussteller geführt werden.

6. Zahlungsbedingungen
6.1. Die Kosten für die Standbuchung werden den Ausstellern nach Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
6.2. Zahlungsbedingungen des Messebauers / Messepartners: Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach der Bestellung und ist innerhalb von zehn Tagen zur Zahlung fällig.
6.3. Bestellungen müssen bis 20. April 2024 beim Gewerbeverein Stelle e.V. vorliegen. önnen nur je nach Verfügbarkeit und gegen Barzahlung angenommen werden.
6.4. Reklamationen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwände können nicht anerkannt werden.
6.5. Werden Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers an einen Dritten ausgestellt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die vorstehenden Zahlungsziele um mehr als drei Tage überschritten werden.

7. Rücktritt, Nichtteilnahme, fehlender Zahlungseingang
7.1. Nach Auftragserteilung hat der Aussteller den Paketpreis auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt: bis 30 Tage vor Messebeginn 25% des Paketpreises, bis 14 Tage vor Messebeginn 50 % des Paketpreises, danach 100% des Paketpreises. Die Kosten für bereits bestellte Standausstattung sind im Falle eines Rücktritts durch den Aussteller in voller Höhe zu entrichten.

8. Mitaussteller und Gemeinschaftsstände
8.1. Der Aussteller benötigt bei Überlassung des Standes an Dritte die Zustimmung des Veranstalters. Mitaussteller sind in der Anmeldung anzugeben.

9. Werbeerfolg
9.1. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Werbeerfolg. Als Beleg (auf Verlangen) für die ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Werbemaßnahme gelten Kopien der Buchungen / Auftragsbestätigungen für die jeweiligen Werbemaßnahmen.

10. Bewachung
10.1. Der Veranstalter empfiehlt, wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Leistungen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrnehmungen von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht.
10.2. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes während der Messezeiten und beim Auf- und Abbau ist der Aussteller selbst verantwortlich.
10.3. Während der nacht wird ein Sicherheitsdienst durch den Gewerbeverein Stelle organisiert.

11. Technische Leistungen
11.1. Der Aussteller findet auf der webseite www.gewerbeverein-stelle.de alle aktuellen Informationen. Grundsätzlich steht der Vereinsvorstand für alle Fragen zur Verfügung.

12. Versicherung und Haftung
12.1. Die Versicherung aller Ausstellungsgüter sowie aller sonstigen Geräte und Einrichtungen, alle Risiken des Transports vor, während und nach der Fachveranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl usw. ist Angelegenheit des Ausstellers bzw. dessen Beauftragten.
12.2. Der Aussteller bzw. dessen Beauftragter haftet für alle Schäden, die durch dessen Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden, einschl. der Schäden, die an Gebäuden auf dem Veranstaltungsgelände sowie an diesen und dessen Einrichtungen entstehen.
12.3. Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Personen- und Sachschäden.
12.4. Er haftet insbesondere auch dann nicht für Beschädigungen von Geräten und Einrichtungen des Ausstellers und dessen Beauftragten, wenn auch im Einzelfall die Standmontage bzw. Standdekoration vom Veranstalter übernommen wurde. Auch beim Versagen der Leitungen bzw. Störungen in der Zufuhr von Strom oder Wasser haftet der Veranstalter nicht für die den Ausstellern entstehenden Schäden.
12.5. Der Aussteller stellt dem Veranstalter darüber hinaus mit seiner Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen eigenen Regressansprüchen und Regressansprüchen Dritter frei.
12.6. Die Baurichtlinien des Veranstalters sind unbedingt einzuhalten. Die Veranstalter können von einem Teilnehmer nicht haftbar gemacht werden, falls diesem durch diese Baurichtlinien und der damit verbundenen Vorschriften Nachteile entstehen.
12.7. Sollte die Messe infolge höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden, so ist die Verantwortung des Veranstalters aufgehoben. Er ist in diesem Falle zu keiner Entschädigung gegenüber dem Aussteller verpflichtet. Die eingenommenen Gelder gelten als erworben.
12.8. Der Veranstalter hat jederzeit das Recht, die Messe mangels Interesse / Teilnahme abzusagen. In diesem Fall verpflichtet sich der Veranstalter, die bereits bezahlten Rechnungsbeträge gebührenfrei und in voller Höhe zu erstatten. Bei einer Absage durch den Veranstalter können gegenüber diesem darüber hinaus keinerlei Regressansprüche gestellt werden.
12.9. Falls die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen terminlich oder örtlich verlegt, oder die angemeldete Thematik in eine andere stattfindende Thematik eingegliedert wird, können gegenüber dem Veranstalter keinerlei Regressansprüche gestellt werden. Diese Haftungsbegrenzung bzw. dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

13. Öffentlich-rechtliche Bestimmungen
13.1. Der Aussteller bzw. Messebauer verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genauestens zu beachten.

14. Verjährung – Erfüllungsort – Gerichtsstand
14.1. Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren in vier Wochen nach Ende der Veranstaltung, soweit nicht Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten des Veranstalters betroffen sind. Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
14.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

15. Sonstiges
15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmerichtlinien und Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt.
15.2. Nebenabreden sind nicht geschlossen. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Schriftform kann nur schriftlich aufgehoben werden.


21435 Stelle, im November 2023
Gewerbeverein Stelle e. V.
Der Vorstand